AGB

1 Allgemeines

Alle Angebote, rechtsgeschäftliche Erklärungen, Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KA|RA Solutions KG. Mit der Bestellung akzeptiert die Kundin oder der Kunde die AGB. Darüber hinaus gelten die AGB ebenfalls für nach Vertragsabschluss erteilte Zusatz- und Änderungsaufträge. Unsere Bedingungen finden auch dann Anwendung, wenn die Kundin oder der Kunde sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Abweichungen der AGB bedürfen die Schriftform. Mündliche Nebenabreden sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner sind nicht verbindlich, sofern KA|RA Solutions KG, die nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2 Beratung

Für Beratungs-, Verarbeitungshinweise usw. haften wir nur, soweit wir diese über eine schriftliche Anfrage des Käufers verbindlich erteilt haben.

3 Angebot und Abschluss

Alle Angebote seitens KA|RA Solutions KG sind, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von der KA|RA Solutions KG schriftlich und firmengemäß gezeichnet ist (Auftragsbestätigung). Individuelle Vertragsabreden, insbesondere bestimmte Eigenschaftszusicherungen oder Verwendungsempfehlung, Angaben über Lieferfristen, Rabatte sowie etwaige Kulanzabsprachen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der KA|RA Solutions KG

4 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise für Lieferungen gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ab Auslieferungsstelle und in Euro. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Wir behalten uns vor, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Sollten eigene Portale vom Vertragspartner zur Übermittlung der elektronischen Rechnungen benötigt werden, sehen wir uns vor die Einrichtung unsererseits in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen, falls nicht anders vereinbart, ohne jeden Abzug zu bezahlen. KA|RA Solutions KG ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird. Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Teilzahlungen. Bei Zahlungsverzug und insbesondere bei gerichtlicher Betreibung werden alle Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Ferner entfallen etwa bewilligte Rabatte. Gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen werden gesetzliche Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkte über den Basissatz gemäß § 456 und 458 Unternehmensgesetzbuch verrechnet. Zusätzlich werden Mahnspesen in der Höhe von € 40.- pro Mahnung verrechnet. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus, die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.

5 Lieferzeit, Lieferung und Rügeverpflichtung

Die angegebene Lieferzeit ist stets unverbindlich. Eine Haftung hierfür können wir nicht übernehmen. Bei teilbaren Lieferungen und Teillieferungen ist die KA|RA Solutions KG auch zur vorzeitigen Lieferung berechtigt. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung. Sie sind auch mit der Bekanntgabe der Versandbereitschaft eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden kann. Der Käufer ist zugleich mit der Mitteilung der Versandtbereitschaft zur Annahme verpflichtet. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer und nicht durch uns vertretene Umstände, wie Betriebsstörung, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten, führen nicht zu Verzug durch die KA|RA Solutions KG. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als ein Monat, so sind wir und der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten, gleichzeitig wird in diesen Fall wechselseitig auf die Geltendmachung allfälliger Schadensersatz oder Verdienstentgeldansprüche verzichtet.

6 Produkte auf Anfrage

Bei Produkten auf Anfrage, die speziell für den Kunden hergestellt werden kann es produktionstechnisch bedingt zu einer Übermenge und eventuell zu Rüstkosten kommen. Die Mindestbestellmenge für Produkte auf Anfrage ist artikelabhängig und wird daher gesondert bekannt gegeben.

7 Produkthaftung, Beanstandungen und Eigentumsvorbehalt

Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. KA|RA Solutions KG haftet dem Auftraggeber für ihm nachweislich verschuldete Schäden und versteckter Mängel und diese müssen binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich angeführt werden. Rücksendungen sind ohne vorherige Abstimmung mit uns nicht zulässig. Im Falle berechtigter Mängelrügen leisten wir kostenlosen Ersatz. Soweit diese Ersatzlieferungen die Beanstandung beseitigt, sind Wandlungs- und Minderungsansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allen Kosten und Spesen unser Eigentum.

8 Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug und Annahmeverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern (wofür wir eine Lagergebühr von EUR 15 pro Tag in Rechnung stellen) und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; in diesem Fall gilt überdies eine Konventionalstrafe von 15 % des Rechnungsbetrages als vereinbart.

9 Datenverarbeitung

Die KA|RA Solutions KG ist berechtigt, die auf Grund der Geschäftsbeziehung vom Vertragspartner erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten, insbesondere auch dem Kreditversicherer die für die Kreditversicherung erforderlichen Daten zu übermitteln. Ebenso ist die  KA|RA Solutions KG berechtigt die Daten für Newsletter oder Mailversand allgemeiner Informationen zu verwenden, gegebenfalls können diese vom Empfänger jederzeit abbestellt werden.

10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllung- und Zahlungsort ist sowohl für unsere Leistung als auch Gegenleistung Sitz der KA|RA Solutions KG (Abweichungen bedarf einer exakten Angabe des Ortes wie Regal, Baustelle, etc.) An einen Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen.

Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach österreichischem Recht unter Ausschluss des UN. Kaufrechtsübereinkommens. Gerichtstand auch für alle künftigen Ansprüche aus dem Geschäft einschließlich solcher aus Wechsel, Schecks und anderen Urkunden, ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Landesgericht in Sankt Pölten.

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